Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht erfasst die Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.

Unsere Kanzlei berät zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, zu Rechten am Arbeitsergebnis (etwa kreative Arbeitnehmer, Programmierer, Aufnahme einer Beschäftigung im Konkurrenzunternehmen) und hilft bei der rechtssicheren Beendigung von Streitigkeiten.

Wir überprüfen und beraten zur Befristung von Arbeitsverhältnissen und Möglichkeiten zur Beschäftigung von Schwerbehinderten, bis hin zur Gestaltung von Auflösungsverträgen.

Den arbeitsrechtlichen Besonderheiten einer Beschäftigung im Krankenhaus tragen wir Rechnung.

Ein Kerngebiet des Arbeitsrechts ist die Kündigung von Arbeitsverhältnissen bzw. die Vertretung im Kündigungsschutzprozess.

Den Bedarf in der Beratung der Motivation von Arbeitnehmern können wir durch die Instrumente finanzieller Anreize oder auch durch Beteiligungsformen von Mitarbeitern am Unternehmen ergänzen.

Hinzu kommen die sich ständig ändernden gesetzlichen Vorgaben (etwa Lockerung des Kündigungsschutzes und der Arbeitsschutz).

Aktualität in den verwendeten Verträgen und ständige Fortbildung der Anwälte gewährleisten rechtssichere Beratung und Betreuung.

Anwälte: RA Gothe

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht

    • Arbeitsverträge
    • Verträge über freie Mitarbeit
    • Verträge für Angestellte (und deren Aufhebung unter Berücksichtigung des Steuerrechts)
    • Kündigungsschutz
    • Teilzeit und Befristung
    • Urlaub, Erziehungsurlaub, Mutterschutz
  • Arbeitsförderungsrecht (Sozialrecht)

    • Arbeitslosengeld, Hartz IV
    • Sperrzeiten bei Arbeitslosengeld
    • Insolvenzausfallgeld
    • Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches
    • Rückforderung von Arbeitslosengeld

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RA Gothe