Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht ist Vorsorge.
Das bedeutet rechtliche Absicherung der Existenz im Falle von Krankheit, Unfall, Rehabilitation, Arbeitslosigkeit, Pflege, Rente und das Arbeitsförderungsrecht.

Unsere Kanzlei übernimmt die Angelegenheiten gegenüber den örtlichen Agenturen für Arbeit / Jobzentren, Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung, um Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und Insolvenzgeld durchzusetzen.

Ferner vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern (LVA– Landesversicherungsanstalt und DRV– Deutsche Rentenversicherung) zur Durchsetzung der gesetzlichen Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern:

  • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
  • Berufsunfähigkeitsrenten
  • Altersrenten
  • berufliche Rehabilitationen

Zur Durchsetzung der Feststellung eines höheren Grads der Behinderung (GdB) stehen wir an Ihrer Seite in Streitigkeiten mit den Versorgungsämtern.

Nicht zuletzt vertreten wir Sie bei der Statusklärung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber den Trägern der Deutschen Rentenversicherung über das Bestehen von selbständiger Tätigkeit oder abhängiger Beschäftigung und beraten über die Folgen einer Scheinselbstständigkeit.

Häufig stehen arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche in engem Zusammenhang und bedürfen einer umfassenden Betrachtung, die wir gewährleisten.

Anwälte: RA Gothe

  • Pflegeversicherungsrecht
    Pflegegeld oder Einstufung in eine Pflegestufe
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    z. B. wegen Sperrzeiten oder Rückforderungen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Insolvenzgeld, Existenzgründerzuschüsse
  • Unfallversicherungsrecht
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls einer Berufskrankheit, Verletztengeldes und der Verletztenrente
  • Rentenversicherungsrecht
    Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente
  • Schwerbehindertenrecht
    Grad der Behinderung, Merkzeichenanerkennung etc.

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RA Gothe