Vertragsarztrecht

Die Beziehungen des niedergelassenen Arztes zur Krankenkasse, der Ärztekammer und zur Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung werden unter Vertragsarztrecht verstanden und sind ein Teilbereich des Medizinrechts.

Ein Bereich des Vertragsarztrechtes ist die rechtliche Beratung bei An- und Verkauf einer Praxis. Die RA-Kanzlei ist hier gestalterisch tätig und optimiert ihre Verträge.

Die Änderung und Erlangung eines Vertragsarztsitzes wird durch uns rechtsbegleitend durchgeführt.

Auf Wunsch überprüfen wir Honorarbescheide auf ihre Richtigkeit und beraten Sie zum Umfang der Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wir unterstützen Sie bereits im Prüfverfahren gegenüber dem Prüfungsausschuss, um Rückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtzeitig vorzubeugen bzw. zu begegnen.

Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im weiteren Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss sowie in sozialgerichtlichen Verfahren und stehen bei Disziplinarverfahren an Ihrer Seite.

Anstehende mietrechtlichen Probleme, Zahlungsaufforderungen oder strafrechtlich relevante Vorgänge werden durch die RA-Kanzlei ebenfalls mitbegleitet.

Anwälte: RA Gothe

Schwerpunkte

  • Berufsausübungsrechte (Ärztekammer, KV)
  • Vertragsgestaltung
  • Kaufpreisermittlung, Übernahmeplanung
  • Zulassungsfragen/Ermächtigung
  • Plausibilität /Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Prüfung der Honorarbescheide und Privatliquidationen

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch zur Klärung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen im Praxisbetrieb zur Verfügung:

  • Arbeits- und Aufhebungsverträge
  • Kündigungsschutz
  • Teilzeit und Befristung
  • Urlaub, Erziehungsurlaub, Mutterschutz
  • Job-Sharing
  • Praxismietvertrag

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RA Gothe
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